rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

michi, Freitag, 11.08.2006 (vor 7380 Tagen) @ Christian

» Deswegen ja mein Vorschlag mit dem Schreiben an das Steueramt.
Erledigt per Einschreiben an Steueramt und Meldeamt.

Trotz Fristsetzung beim Meldeamt habe ich keine Abmeldebescheinigung bekommen.
Finde ich toll. Ich bin verpflichtet, Fristgemäß zu antworten, die Ämter dürfen auf Tauchstation bleiben.
Eine simple Abmeldung sollte nicht so schwer sein.

Die Rest ist inzwischen auch begradigt, auch wenn's teuer ist. Dafür hätt ich dann auch schon fast zws zahlen können :-(

Mal sehen was als nächstes kommt.


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