rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Michi, Mittwoch, 12.07.2006 (vor 6490 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Man muss sich bei der Stadt gesondert anmelden, wenn man eine Zweitwohnung
» hat und ebenso wieder abmelden. Auch für die beruflich veranlasste
» Zweitwohnung nicht getrennt lebender Verheirateter ist hier kein Raum, da
» nicht an das Melderecht angeknüpft wird.
»
Auf dem Schreiben zur Datenerfassung steht aber explizit, dass eine aus beruflich genutzten Gründen benutzte Zweitwohnung bei Verheirateten steuerfrei bleibt. Es wird auf die BVerfG vom 11.10.2005 hingewiesen. Raum für eine Ungleichbehandlung>

Bleibt noch die These, dass wenn die Grundlage schon unabhängig vom Melderecht gesehen wird, ich gar keine Wohnung innehabe.
Ich kann ja schließlich nicht darüber verfügen und insbesondere andere von der Nutzung ausschließen.

» Da habe ich fürs erste keine Idee, leider.:-(

Trotzdem besten Dank! Ich werd mal eine rückwirkende Abmeldung versuchen.


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