rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Christian @, Montag, 17.07.2006 (vor 6493 Tagen) @ Michi

Hallo Michi,

Schade ich mir, wenn ich auf meine Abmeldung zum 31.12.05 oder hilfsweise sofort bestehe>

Nein, aber es hilft auch nichts. Das Steueramt wird sich nicht darauf einlassen und argumentieren, dass seit 1.1.06 eine Nebenwohnung vorliegt. Das ist zwar keine Zweitwohnung, aber die Stadt vermutet es eben. Lindenberg hat doch wohl nur auf Grund der Meldung mit Nebenwohnung (beim Meldeamt) die Vermutung entwickelt, dass eine Zweitwohnung existiert und die Steuererklärung zugeschickt. Woher sollte sie es sonst wissen> Solange die Nebenwohnung nicht abgemeldet ist, wird die Stadt an dieser Vermutung festhalten.

Eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung beim Meldeamt ist eigentlich nicht möglich. Versuchen kann man es, aber es wird wohl nicht klappen. Selbst eine sofortige Abmeldung der Nebenwohnung - vom Rechtlichen her wohl unproblematisch, wenn man davon ausgehen darf, dass Aufenthalt bei den Eltern nur besuchsweise, hilft nur teilweise. Dann bleibt aber die „Vermutung“ einer Zweitwohnung vom 1.1. bis 31.07. trotzdem bestehen und muss widerlegt werden.

Da ich den Vordruck der „Steuererklärung“ der Stadt Lindenberg nicht vorliegen habe, weiß ich nicht, wo die „Ausstiegsklauseln“ zu finden ist. Sie ist aber mit Sicherheit vorhanden.

Es können keine Auskünfte wegen Überlastung und Urlaub des zuständigen Sachbearbeiters gegeben werden.


Das Steueramt ist gesetzlich verpflichtet, den potentiellen Steuerpflichtigen zu beraten, wenn er Fragen hat. Aber darauf würde ich mich gar nicht erst einlassen. Ich würde einfach schreiben (ggf. per Einschreiben):
[blockquote] ..... Hiermit erkläre ich, dass ich keine Zweitwohnung im Sinne Ihrer Satzung innehabe. Ich nutze lediglich ab und zu einen Raum in der Wohnung meiner Eltern, wenn ich mich dort besuchsweise aufhalte. Bezüglich dieses Zimmers - einschließlich der Möbel - habe ich weder irgendeine rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt oder -macht. Der Raum wird mir auf Grund der verwandtschaftlichen Beziehung unentgeltlich zur Nutzung überlassen, ohne dass ich daraus Rechtsansprüche entwickeln kann. Melderechtlich habe ich mich in Lindenberg aus heimatlicher Verbundenheit mit Nebenwohnung gemeldet, ohne dazu gem. Meldegesetz verpflichtet zu sein.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit mit dieser Erklärung erledigt ist und reiche Ihnen in der Anlage die unnötige Steuererklärung zu meiner Entlastung zurück. [/blockquote]
Wie es dann weiter geht, wird sich zeigen. Auf jeden Fall nicht vor der Rückkehr des zuständigen Bearbeiters aus dem Urlaub.

Probiere es mal so.

Gruss


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