ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5202 Tagen) @ Städtebauer

» Leider sind die beiden Antworten widersprüchlich. Zwei Postings über diesem (also meinem) wird gesagt, ich sollte mein Einzugsdatum korrigieren lassen.
Da gibt es keinen Widerspruch. Schon rein sprachlich: Wie kannst Du ein Einzugdatum korrigieren, wenn Du Dich überhaupt noch nicht angemeldet hattest> Die von Dir begangene melderechtliche Ordnungswidrigkeit bestand darin, dass Du die dafür gesetzlich bestimmte Meldefrist nicht eingehalten hast. Die "Korrektur" dieses Fehlverhaltens bestand in der Anmeldung Deiner HW beim Meldeamt, bei der Du wahrheitsgemäß und vollständig, also pflichtgemäß, alle erforderlichen Angaben gemacht hast. Mit dem daraus resultierenden Eintrag ins Melderegister ist die Sache "Melderecht" eigentlich erledigt.

» Was soll ich denn nun tun
Du hast getan, was Du tun musstest.

Das Finanz- und Verwaltungsmanagement der Stadt Cottbus hat hinsichtlich der Zweitwohnungteuer keine rechtlich begründeten Ansprüche an Dich zu stellen. Der Kelch sollte an Dir vorbeigehen.


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