ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5180 Tagen) @ LionelHutz

» Mein Hinweis bezieht sich auf das Abgabenrecht. Nicht umsonst heisst es in den Bußgeldtatbeständen der meißten Satzungen "Die strafvorschriften des KAG bleiben unberührt" oder so ähnlich.

Zur allgemeinen Info:

Eine leichtfertige Abgabenverkürzung kann wohl in der Regel in den Ländern mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EURO geahndet werden.

Das sind andere Kategorien als im Melderecht.

Bei Vorsatz liegt eine Straftat vor.

Natürlich kann man immer Glück haben und man kommt ungeschoren davon. Vielleicht ist das sogar momentan wahrscheinlich. Die möglichen Konsequenzen sollten einem aber bewußt sein, wenn man ein Risiko eingeht.

Ich rate weiterhin zur Korrektur mittels formlosen Briefs vorab per Telefax.


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