ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Städtebauer @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5200 Tagen) @ LionelHutz

Danke für die vielen Antworten!

Manchmal fällt es mir zwar etwas schwer, euch zu folgen, aber mit zweimal lesen geht es :-)
Ich glaube folgende zwei mögliche Vorgehensweisen wären wohl am sinnvollsten:

Möglichkeit 1: Bei Vorlage des Schreibens vom Finanzmanagement (mit wahrscheinlicher Aufforderung zur Vorlage des Mietvertrags) schnellstmöglich zum Einwohnermeldeamt gehen und dort das Einzugsdatum korrigieren lassen. Das wird ziemlich heikel und peinlich. Gleichzeitig dem Sachbearbeiter der Finanzen erklären, dass ich schon seit 01.09.2009 dort wohne und auch bereit bin, die ZWS zu zahlen, auch rückwirkend. Hierin wird es wieder im Ermessen des Bearbeiters liegen, ob eine Geldbuße zu zahlen ist. Er wird bei Ehrlichkeit meinerseits hoffentlich davon absehen.

Möglichkeit 2: Bei Vorlage des Schreibens vom Finanzmanagement (mit wahrscheinlicher Aufforderung zur Vorlage des Mietvertrags) den Sachverhalt schildern, dass die Bearbeiterin mir freundlicherweise den 01.01.2010 eingetragen hat, mir aber bewusst ist, dass das für die ZWS nicht gültig sein kann und ich bereit bin, für die ZWS den 01.09.2009 als Einzugsdatum anzugeben. Mit allen darausfolgenden Konsequenzen (Bußgeld, welches womöglich nicht bezahlt werden muss, was ich aber nicht glaube).

Ergo werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und bezahlen müssen, plus eventuellem Bußgeld. :-(
Ja ich weiß, ich bin selbst schuld, das hat man davon. Ich hätte die Bearbeiterin (die wirklich freundlich war), darum bitten sollen, mich für den 01.09.2009 einzutragen. Die Konsequenzen dies nicht zu tun, waren mir in diesem Moment nicht bewusst, leider.


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