ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5200 Tagen) @ Städtebauer

» Ich kann doch dann sagen, dass ich bereit bin, dass zu korrigieren und rückwirkend zu zahlen.

Darüber bin ich ins Träumen geraten. Und im Traum
meinte ich es gut mit Dir, und überlegte, was Deine Cottbuser Wohnung gewesen wäre, wenn ….

Ich könnte mir vorstellen, dass es möglich und durchaus denkbar wäre, dass Du bei Deinem Einzug in die Wohnung in Cottbus durchaus sicher warst, dass Du Dich für die Dauer des Studiums dort vorwiegend aufhalten würdest. Hättest Du die Wohnung sofort angemeldet, wärst Du dabei sicherlich von dieser Erwartung ausgegangen und hättest diese Wohnung zu Deiner Hauptwohnung bestimmt. Das hast Du aber versäumt. Als Du die Anmeldung im Januar vorgenommen hast, war in Dir über Weihnnachten - trotz der Verlockungen des Cottbuser Erstwohnsitzmodells - die feste Überzeugung gereift und vorherrschend, dass Du voraussichtlich wohl doch vorwiegend bei Deinen Eltern wohnen werden wirst. Deswegen hast Du deren Wohnung prognostisch als Hauptwohnung bestimmt. Es ist halt immer schwer, zukünftige Dinge vorauszusagen.
Das hätte bei melderechtskonformen Verhalten dann so ausgesehen:
1.9. Bestimmung der Cottbuser Wohnung zur Hauptwohnung.
21.1. Statusänderung von Haupt- in Nebenwohnung.

Jetzt stehst Du im Cottbuser Melderegister mit Nebenwohnung zum Stichtag 1.1. (sehr plausibel, dass an diesem Tag ein Mensch umzieht), die Nutzung der Wohnung vom 1.9. bis 31.12. ist melderechtlich nicht erfasst, da Du in dieser Zeit nur mit alleiniger Wohnung bei Deinen Eltern registriert warst. Nach Deiner, oben fiktiv dargestellten, möglichen Betrachtung hättest Du eben diese elterliche Wohnung für den Zeitraum vom 1.9. bis 31.12.als Nebenwohnung mitteilen müssen. Ein Mietvertrag sagt überhaupt nichts über die Intensität der Wohnungsnutzung aus und eine Wohnug ist noch lange keine Zweitwohnung, weil man sie "hat".

Das hätte auch Folgen für die Bewertung Deines Verhaltens in Sachen ZWSt. Die Wohnung in Cottbus hätte Dir vom 1.9. bis 31.12 (bzw. Meldetermin) nicht als Nebenwohnung gedient und wäre somit auch keine Zweitwohnung gewesen. Keine Zweitwohnung, kein Verstoß gegen die ZWSt-Satzung u.a. Scheußlichkeiten.

Nur ein Traum>

Hinter dem Traum steht auch noch folgende fantastische Überlegung, eine Fiktion:
Wenn die Erstwohnung als Hauptwohnung erfasst ist, besagt das, dass man die Erstwohnung vorwiegend nutzt. Dass man die Erstwohnung vorwiegend nutzen muss, steht aber so nicht im Melderecht. In vielen Fällen ist es sogar umgekehrt. Man behält seine Wohnung bei, arbeitet an einem anderen Ort, wo man eine Unterkunft anmietet oder bei einem Kumpel wohnt oder ... oder .... Melderechtlich ist das dann die Hauptwohnung. Aber eben nicht die Erstwohnung.
Ein Rechtssatz, der da besagt, dass
- die Erstwohnung als Hauptwohnung angemeldet werden muss, oder dass
- jede melderechtliche Hauptwohnung eine Erstwohnung sei
ist mir nicht mal in meinen wildesten Albträumen eingefallen.
Was also tun in der Fremde> Die Unterkunft als Erstwohnung betrachten, obwohl sie nicht im geringsten geeignet ist, dort zu Wohnen>


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