ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5587 Tagen) @ Städtebauer

» Danke für die vielen Antworten!
»
» Manchmal fällt es mir zwar etwas schwer, euch zu folgen, aber mit zweimal lesen geht es :-)

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Ich glaube, Du hast da was falsch verstanden ;-)

Du hast Deine Meldepflicht verletzt, weil Du Dich nicht innerhalb einer Woche gemeldet hast. Der Zug ist jetzt abgefahren. Du hast die Sache aber freiwillig korrigiert, ohne dass es vorher aufgeflogen ist. Deshalb wird Dir wohl keiner einen Strick daraus drehen. Ansonsten müsste die Stadt damit rechnen, dass sich das herumspricht und jeder der die Wochenfrist versäumt hat (das kann ja wirklich jedem passieren), ganz von einer Meldung absieht.

Du hast der Meldebehörde alles ehrlich angegeben und sogar Deinen Mietvertrag mitgebracht, was die am Ende eintragen kannst Du ohne Rechtsweg eh nicht beeinflussen.

Die Zweitwohnungssteuer ist aber eine ganz andere Sache.

Hier kommt es ersichtlich darauf an, seit wann Du Deine Wohnung hast und nicht seit wann du gemeldet bist.

Du hast in dem Fragebogen angegeben, dass Du am 1.1.2010 eingezogen bist. Der Sachbearbeiter der die ZWS bearbeitet und Deinen Mietvertrag zum 1.9.2009 sieht, kennt die Dame in der Meldestelle vermutlich nicht und weiss nicht, was Du mit Ihr besprochen hast. Sie wird sich vermutlich (ehrlicherweise) nicht mehr an Dich erinnern. Er könnte nicht ganz unberechtigt zu dem Schluss kommen: "Aha, der wollte es wohl mal versuchen." und ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten (Es ist auch durchaus möglich, dass die Stadt momentan komplett von Bußgeldverfahren absieht, weil sie die ZWS-Sache nicht noch unnötig hochkochen will. Aber man weiss nicht, wie sich die Sache in den nächsten Zeit entwickelt.).

Wenn die Sache jetzt gut geht und dann später, bspw. in einem Gerichtsverfahren auffliegt, kann es unangenehmer für Dich werden, als wenn der Sachbearbeiter es direkt merkt (eventuell: erst Abgabengefährdung, dann Abgabenverkürzung).

Für die Zukunft musst Du damit rechnen, jedes Jahr Steuerbescheide über 10% Deiner Jahresmiete zu erhalten. Das ist quasi die 13. Monatsmiete.

Gegen solche Bescheide kann man rechtlich vorgehen. Das kostet natürlich wieder Geld und der Ausgang ist immer ungewiss.

Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Stadt von Dir keine anteilige Steuer für das Jahr 2009 erheben wird.

Es geht für Dich momentan also um die Frage:

"Hoffe ich, dass nie jemand merkt, dass ich bereits am 1.9.2009 eingezogen bin und gehe dafür nicht ganz unerhebliche Risiken ein oder mache ich direkt reinen Tisch"

Deshalb solltest Du meiner Meinung nach dem 'Finanzmanagement' (oder wie auch immer; die die Deinen Fragebogen erhalten haben) mitteilen, wann Du wirklich eingezogen bist. Und zwar nicht erst, wenn sie den Mietvertrag verlangen, sondern unverzüglich.

Wenn Du die 13. Monatsmiete nicht akzeptieren möchtest und bereit bist dagegen zu klagen dann kann mein vorgeschlagenes Vorgehen sich auch positiv auf die Gerichtskosten auswirken.
(Eventuell, ist der Gegenstandswert des Verfahrens geringer, wenn der Steuerbescheid nur ein Drittel-Jahr betrifft, als wenn er das ganze Jahr betrifft. Das wäre allerdings noch zu prüfen und kann ev. auch Gerichtsabhängig sein.)

Ich sehe da in einer unverzüglichen Richtigstellung momentan nur Vorteile. Um vernünftig strategisch vorzugehen bedürfte es aber voller Detaillkenntnis. Deshalb natürlich alles ohne Gewähr. Bei der Verwaltung weiss man nie, wie sie tickt.


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