ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5588 Tagen) @ Städtebauer

» Und wenn das Finanzmanagement mich auf das Datum des Mietvertrags
» anspricht, welches nicht mit dem Datum des Bogens zur Erklärung der ZWSS
» und dem Melderegister übereinstimmt> Was soll ich dann tun>

Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die vom Temperament her sehr unterschiedlich ausfallen können.
Für alle gilt aber:
Wenn der Kelch nicht an Dir vorübergeht: Du bist nicht verpflichtet, diesem oder einem seiner "Mitarbeiter" den Mietvertrag vorzulegen. Er hat darauf keinen gesetzlichen Anspruch.

Du bist seit 1.9. Mieter einer Wohnung in Cottbus. Diese Wohnung ist nach dem Wohnsitzmodell seit dem 1.1.2010 melderechtlich Deine Hauptwohnung. Davor war sie melderechtlich nicht erfasst. Das sollte mit dem Einwohnermeldamt abschließend geklärt sein.

Diese gemietete Wohnung war evtl. zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung oder hätte als solche gemeldet werden müssen. Sie war auch zu keinem Zeitpunkt eine Nebenwohnung.
Etwas grob: Die Wohnung, der Mietvertrag usw. gehen das Management Finanzwesen usw. deswegen nichts an. Es gibt so was wie informationelle Selbstbestimmung.


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