ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?
Mir auch nicht. Das ZWSt-Recht als Korrektiv zum Melderecht> Die rückwirkende Abmeldung einer Nebenwohnung dürfte grundsätzlich wohl auch unproblematisch sein. Ob es notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei der Anmeldung sollte es nicht anders sein.
Aber ich sehe jetzt den Grund für die Irritation. Meine Schuld.
Wenn ich geschrieben habe:
„Du bist seit 1.9. Mieter einer Wohnung in Cottbus. Diese Wohnung ist nach dem Wohnsitzmodell seit dem 1.1.2010 melderechtlich Deine Hauptwohnung. Davor hat sie melderechtlich nicht existiert.“
hatte ich ersichtlich nicht vor Augen, dass der Fragesteller geschrieben hat: „Nebenwohnung in Cottbus, Hauptwohnsitz bei meinen Eltern“
und somit nicht zu den beiden Cottbuser Neubürgern gehört, die ihre Nebenwohnung in Berlin haben. Hätte mir nicht passieren dürfen. Multitasking als ausschließlich weibliche Fähigkeit>
Melderechtlich dürfte sich dadurch nichts an meinen Kommentaren ändern. Die „verspätete Meldung“ sollte aus der Welt geschafft sein. Die melderechtliche Ordnungswidrigkeit kann von der Stadt zwar geahndet werden, aber für sehr wahrscheinlich halte ich das nicht.
Von der Zweitwohnungsteuer her sieht die Sache aber völlig anders aus.
Die Datumsangabe kann man, wenn man den Weg gehen will, wohl mit der Vorlage des Mietvertrags immer noch korrigieren. Ob es hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit überhaupt Folgen hat/haben kann, hängt u.a. wesentlich von der Fragestellung im Formular ab.
Was ich aber deutlich und sofort korrigieren muss:
Wenn der Fragesteller mit Neben- und nicht mit Hauptwohnung in Cottbus registriert ist, gibt das der Stadt alles Recht, die Vorlage des Mietvertrages zu verlangen (vorrangig, um die Miethöhe festzustellen). Dem Verlangen muss man nachkommen, denn nach der Satzung der Stadt besteht Steuerpflicht. Spätestens ab 1.1.
Da muss der bittere Kelch bis zur Neige geleert werden. Dass nach Vorlage des Mietvertrags irgendwann ein Zweitwohnungsteuerbescheid bekommt, ist wohl sicher. Ab wann sei hier mal dahingestellt.
Dass die Diskrepanz überhaupt angesprochen wird, halte ich hingegen unverändert für fraglich. Und selbst wenn: Der Nachweis, dass selbst Gerichte das Melderecht nicht kennen, lässt sich ohne Weiteres führen.
Gegen den Steuerbescheid kann man sich, wenn man es überhaupt will, mit Aussicht auf Erfolg letztlich nur wehren, wenn man die Satzung selbst in Frage stellt. Denn die Kernfrage, ob jemand, der nur eine einzige Wohnung innehat, zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden darf, weil diese Wohnung seine Nebenwohnung ist, wird wohl das Bundesverfassungsgericht klären müssen.
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Städtebauer,
18.01.2010
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29.01.2010
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18.01.2010