ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5588 Tagen) @ Städtebauer

Die Stadt hat Dich zu Zwecken der Steuererhebung gefragt, wann Du eingezogen bist. Du hast schriftlich den 1.1.2010 angegeben, bist aber am 1.9.2009 eingezogen. Was die Dame von der Stadt Dir gesagt hat, ist erstmal unerheblich und wird sich im Zweifel nicht beweisen lassen.

Das Ärger vorprogrammiert ist, dürfte auf der Hand liegen.
Die Fälle liegen natürlich anders, aber wenn Du Beispiele suchst, welche Auswirkungen es haben kann, wenn man als junger Mensch die Angaben gegenüber Behörden nicht so ernst nimmt, dann google mal nach 'BaFöG-Betrug'.

Nach der Satzung der Stadt bist Du mit Sicherheit verpflichtet den Mietvertrag vorzulegen. Das die Stadt sich damit zufrieden gibt, wenn Du vorträgst, dass Dir hier im Forum gesagt wurde, Dein Mietvertrag gehe die Stadt nichts an, wage ich zu bezweifeln.

Ein Bußgeld wegen verspäteter Meldung ist selbstverständlich nicht aus der Welt. Daran kannst Du aber jetzt eh nichts mehr machen. Normalerweise sollte die Stadt aber aus Eigeninteresse davon absehen, freiwillig vorgenommene verspätete Anmeldungen mit Bußgeld zu belegen.

Du hast jetzt zwei Meinungen, wie Du damit umgehst, bleibt Dir überlassen.


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