ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5811 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Das kann er machen und schläft damit sicher ruhig.
» Ich würde es abwarten und jetzt nicht in Aktionismus verfallen. Möglicherweise ist er erst kurz vor Weihnachten eingezogen und dann passt das mit dem 1.1. doch wieder.

Ich lese momentan eine Menge Entscheidungen. Egal wie die Sachen am Ende ausgegangen sind, entsteht zumindest der Eindruck, dass die Kommunen den Einwohnern gar nichts glauben wenn es um die ZWS geht.

Das ihm die Stadt oder ein Gericht abnimmt, dass er die Wohnung erst mal 4 Monate hat leer stehen lassen um dann zum Ende der Vorlesungszeit einzuziehen, glaube ich nicht. Und selbst wenn, wird darin von großen Teilen der Rspr. wohl ein ZwSt-pflichtiges Innehaben gesehen.

Den Mietvertrag muss er ja eh rausrücken, sonst wird er ungünstig geschätzt. Natürlich kann er Glück haben, dass dem Sachbearbeiter nichts auffällt. Genauso kann er aber auch Pech haben und ihm werden heikle Fragen bzgl seiner Angaben gestellt.

Schon im Hinblick auf ein mögl. verwaltungsgerichtliches Verfahren würde ich persönlich die Sache lieber 'clean' halten.

» Puh, das Melderecht degeneriert ansonsten zu einem bußgeldwütigen Bereich, was er bisher nicht war.

Mein Hinweis bezieht sich auf das Abgabenrecht. Nicht umsonst heisst es in den Bußgeldtatbeständen der meißten Satzungen "Die strafvorschriften des KAG bleiben unberührt" oder so ähnlich.

Ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich noch keine Verfahren gibt, aber die Gefahr besteht durchaus.

Das Meldewesen hat in der Tat bis vor kurzem niemanden interessiert. Hauptsache jeder hatte irgendwo eine Hauptwohnung.

Durch die ZwSt wurde das Meldewesen pervertiert und ihm wird durch die Gemeinden eine Bedeutung zugewiesen, für die es nicht gemacht ist.

Eine strikte Durchsetzung des Melderechts ist unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit auch gar nicht möglich, da das Meldewesen keine zwingende Notwendigkeit der Staatsorga ist. Viele Staaten kommen ganz gut ohne jedes Meldewesen aus.

edit: btw... Ich kenne nicht besonders viele Satzungen, aber in der Cottbusser Satzung habe ich zum ersten mal den schönen Satz "Auf ein Innehaben der Hauptwohnung im Sinne einer rechtlichen Verfügungsbefugnis kommt es daneben nicht an." gelesen. Das ist von Städtebauer vermutlich mit "ZWS auch für Studenten" gemeint. Die Cottbusser meinen es also ernst.


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