Bonn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).
Vor einigen Jahren lehnte der Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungssteuer sehr knapp mit 33:33 Stimmen ab. Damals sah die Satzung 10% der Kaltmiete vor. Nun wurde ein erneuter Beschluß gefaßt, wonach die Steuer zum 01.01.2011 eingeführt wird – mit 12%.
Letzte Änderung: 12.05.2011