Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Sonntag, 22.11.2015 (vor 3068 Tagen)

Hallo miteinander,
ich möchte mal ein paar Sachen mitteilen und eure Meinung dazu erfahren.
Da die ganze Sache noch akut ist,möchte ich keine genauen Orts-Personen-
angaben machen, da ich meine Steuereintreiber nicht unnötig schlau machen möchte!

Punkt 1 : Ich habe an der Ostseeküste seit 2001 einen angemeldeten
Nebenwohnsitz.Erstmals bekam ich 2015 einen Steuerbescheid zur Zahlung der
Zweitwohnungssteuer, rückwirkend bis 2011! Eine Satzung für die Erhebung zur
Zw-Steuer existiert seit 2002!

Punkt 2: Ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienvermietung
beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten
Umfeld, weil reines Wohngebiet.
Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!
Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014
die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung
zu partizipieren.
Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese
Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!

Punkt 3: In dem Fragebogen zur Zw-Steuer aus 2015 habe ich eine gesonderte
Begründung zur Nichtveranlagung zwecks Zw-Steuer gelegt.

Sinnbildlich wie folgt:

Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.

Nach vier Monaten kam jetzt kommentarlos der Steuerbescheid,
wo die Frist zum Widerspruch läuft.

Was haltet Ihr von der erstmaligen Zahlung der Zw-Steuer erstmalig
nach 14 Jahren rückwirkend auf 4 Jahre?

Ist es realistisch möglich, die Zw-Steuer bezüglich der Illegalen
Ferienwohnungen , juristisch anzugreifen!

MfG

Nichtanwendungserlass


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