Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Gustav @, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3485 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.


OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!

trifft niemals auf Kommunen zu, denn dazu fehlen denen die Fähigkeiten, nur über die Zwst sind diese Steuerbehörden geworden

beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.

http://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article142372890/Ferienwohnungen-i...

In diesem Bericht ist deutlich erkennbar wie es in Deutschland bestellt ist mit der Rechtstaatlichkeit

Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!

ich wette das kommt noch - irgendwann greift die BauNVO

Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Urheber der Gesetzesbrecherei auf breiter Basis sind die Kommunalverbände, da hat mal jemand Vergleiche mit der Mafia angestellt.

Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße der Rechtstreue unterliegen.

Eher noch das Finanzamt, aber das was sich diese Kommunen leisten - weit gefehlt.

Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!

Das mag sein, aber bestes Beispiel gestohlene Steuerdateien werden mit Millionen vom Staat belohnt bzw. abgekauft

Aber die Kommunen werden über die Kommunalverbände voll unterstützt, denn es geht um die Aufbesserung der Finanzen, dazu ist jedes erdenkliche Mittel gut genug- denn Geld allein stinkt nicht egal wo und wie es hereinkommt.

und warum? es geht in der Hauptsache um die Einheimischen, diesen würden bei Verfolgung und Vollzug der BauNVO die Einnahmen aus der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste total wegbrechen!!!ja ganze Existenzen wären wohl gefährdet.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die wenigsten Betroffenen auch bereit sind zu einer Klage und lieber den bequemeren Weg gehen und murrend einfach bezahlen.

Das ist das Hauptproblem

Das Dilemma liegt auch noch beim bundesweiten gesetzlich so gewollten vorsätzlichen Kommunalen Finanzausgleich, denn jede Kommune erhält nur im KFAG Zuwendungen für Bürger mit Erstwohnsitz, das sind in der Regel etwa 1000 € pro Jahr, damit ist es legitim mit der Zwst- Satzung diese Bürger mit der Zweitwohnung zur Ummeldung als Erstwohnsitz zu ködern. Verstöße gegen das Meldegesetz werden in der Regel nicht geahndet, insbesondere wenn ein Bürger nur wenige Tage oder Wochen diese Wohnung nutzt und sich mit Erstwohnsitz dort anemeldet - damdit umgeht er die Zwst.- für die Gemeinde meist noch rentabler als die Zwst. aber die andere Gemeinde - dort wo er sich ständig aufhält dieser entgehen diese Einnahmen. auch hier ist es zuviel Aufwand alles unter Kontrolle zu bringen.
Jede Kommune welche die Zwst einführt sei es nun Wiesbaden .- Offenburg - oders sonst wo -kann man lesen, dass die Erstwohnsitzfrage
viel entscheidender ist als die Zwst alleine.

Ärgern tut man sich so oder so ,das einzige was es umsonst gibt.
Eher klagen und nicht verkaufen,dafür aber die Gemeinde jede Woche mit einer neuen Eingabe beschäftigen.

Fazit: Alle illegalen Vermieter beim Landratsamt melden unter Berufung ich fühle mich als Zweitwohnungsinhaber gestört bei der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste


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