Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Sonntag, 29.11.2015 (vor 3482 Tagen) @ Rebell

Hallo,
da eine Umgehung der Zweitwohnsteuer ja fast unüberbrückbare Hürden hat,möchte
ich mal einen anderen Gedanken erörtern!

Mal angenommen ich nehme meinen ersten Wohnsitz in der Gemeinde die jetzt die
Zweitwost. haben möchte,und melde in der jetzigen Wohnung (1 Wohnsitz)wo auch
mein Arbeitsplatz ist,meinen Zweitwohnsitz.(Auch diese Stadt erhebt Zweitwost)
Würde hier das Diskriminierungsverbot für Eheleute bzgl der Zweitwost. greifen?
Meine Frau und Kinder wohnen hier weiter als 1.Wohnsitz.
Also wäre ich hier von der Zweitwost. befreit!
Ich komme auf diese Frage, weil ich an anderer Stelle folgendes gelesen habe:
"Führen Sie eine intakte Ehe,leben aber dennoch in getrennten Wohnungen-aus welchen Gründen auch immer-,dann erfüllen Sie trotz räumlicher Trennung die
Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung"


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