Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung
Punkt 1 : Ich habe an der Ostseeküste seit 2001 einen angemeldeten
Nebenwohnsitz.Erstmals bekam ich 2015 einen Steuerbescheid zur Zahlung der
Zweitwohnungssteuer, rückwirkend bis 2011! Eine Satzung für die Erhebung zur
Zw-Steuer existiert seit 2002!
Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.
OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!
Aus welchen Gründen ich "vergessen" wurde, kann ich nicht nachvollziehen.
Allerdings bekam ich den Fragebogen für die Zwst. ca 2 Wochen später,
nachdem ich wegen einer anderen Sache, Klage gegen die Gemeinde erhob!
Punkt 2: Ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienvermietung
beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.
Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!
Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.
Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!
Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße
der Rechtstreue unterliegen.
Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!
Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!
Das ist wohl ein sehr heisses Eisen, denn hier geht es um die bundesweite einheitlich gültige Rechtslage der Baunutzungsverordnung. Dazu bedarf es, eigentlich längst fällige grundsätzliche Änderung der Bauordnung. Ob es allerdings dazukommen kann - ist seit Jahren ein großes Dilemma, denn es müsste die Bauordnung bundesweit geändert werden und dazu gibt es viel zu viel Gegenwind. Nur wegen der paar Ferienorte - im Verhältnis zu viel größeren Problemen wenn díesen Forderungen wirklich entsprochen würde.Dagegen zu prozessieren ist bei der bestehenden Rechtslage ziemlich erfolglos.
Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.
Hier komme ich mental nicht mit,welchen Vorteil hätte so eine Klage bezüglich
der Zwst. für mich ?
Punkt 3: In dem Fragebogen zur Zw-Steuer aus 2015 habe ich eine gesonderte Begründung zur Nichtveranlagung zwecks Zw-Steuer gelegt.
Sinnbildlich wie folgt:
Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.Nach vier Monaten kam jetzt kommentarlos der Steuerbescheid,
wo die Frist zum Widerspruch läuft.Was haltet Ihr von der erstmaligen Zahlung der Zw-Steuer erstmalig
nach 14 Jahren rückwirkend auf 4 Jahre?
Das ist so üblich und entspricht der Rechtssprechung in Deutschland.
dazu ist es erforderlich die Satzung hier zu veröffentlichen oder den erhebenden Ort bzw. Satzungsbeschhlüsse bekannt zu geben.
Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!
Eigentlich war dieser Nebenwohnsitz nicht als Investition gedacht, sondern als
Altersruhesitz.Vor 15 Jahren gab es auch noch nicht diese Schröpforgien!
Weder Parkplatz-Kurabgabe-Regensteuer oder Zwst!
Ein weiteres Problem ist die nicht erteilte Nutzungsänderung zur Ferienwohnnutzung.
Jeder Käufer möchte die Immo legal als Ferienwohnung refinanzieren!
Ansonsten kann man nicht kostendeckend verkaufen.
Ich möchte mich trotzdem erstmal für die Antworten bedanken.
Da ich mit der Zitier-Funktion nicht richtig klar gekommen bin,könnte es ein
wenig unübersichtlich sein.
MfG
Nichtanwendungserlass
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- Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung - Kommunalfreund, 02.10.2022