Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Dienstag, 24.11.2015 (vor 3487 Tagen) @ Rebell

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.


OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!

Hierzu volle Zustimmung, aber das Problem liegt eben darin, dass alle Kommunen in Sachen Steuer nicht mit nötiger Sorgfalt um Steuergerechtigkeit bemüht sein müssen. Aus diesen Gründen kann man behaupten - wird die Zwst nicht vom Finanzamt erhoben. Die Sachbearbeiter in den Kommunen sind einfach mal keine Steuerfachleute.

Aus welchen Gründen ich "vergessen" wurde, kann ich nicht nachvollziehen.


Das liegt eben im System - die Zwst. ist in erster Linie ein "Geschäftsmodell" das mit ???? wenig Aufwand am einfachsten widerstandslos durchgesetzt werden kann. Meinungsbildung bzw. Wahlrecht vor Ort - Fehlanzeige - Widerstand im Grunde relativ gering. Von den Einheimischen zusätzlich gewünscht - wer sooo reich ist sich eine Zweitwohnung zu leisten sollte zur Kasse gebeten werden.

Nach allem was ich bisher gelesen habe,sind die Möglichkeiten sich der Zwst.
zu widersetzen, ja auch ziemlich gering!

Allerdings bekam ich den Fragebogen für die Zwst. ca 2 Wochen später,
nachdem ich wegen einer anderen Sache, Klage gegen die Gemeinde erhob!


Dieses Vorgehen ist beispielhaft übertragbar von Flensburg bis Berchtesgaden- bloss nicht aufmucken - sonst kommt die Peitsche. Da könnte man noch ganz andere Fälle aufzählen, wo ein ZWB. in einer Gemeinde nach 5 jährigem Rechtsstreit mit der Gemeinde, dort nach mehreren Verfahren die Steuerbescheide aufgehoben wurden. Ab diesem Zeitpunkt standen fast im monatlichen Rythmus allerlei Behörden zur Überprüfung auf dem Anwesen des "Siegers" - da wurde das Recht mit Füßen getreten- deutlich erkennbar die "gute" Zusammenarbeit von übergeordneten Behörden- Falschaussagen vor Gericht machten die Runde komplett.

Hätte mir jemand dies vor ein paar Monaten erzählt,hätte ich das als vollkommen
überzogen beurteilt! Mittlerweile habe ich meine Vorstellung vom "Rechtsstaatlichen handeln" revidieren müssen.Erstaunlich gut funktioniert
unter verschiedenen Behörden und Verwaltungen, anscheinend auch der kurze
Dienstweg per Telefon, als "Frühwarnmaßnahme" untereinander!
Läßt sich immer sehr schön an der Datierung der Schreiben ,sowie der bis zu einer Woche verspäteten Frankierung ablesen.

beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.

Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!

Das ist in der Regel überall so - die Vetternwirtschaft ist nicht eingrenzbar und nur schwierig nachweisbar.

Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!

Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße der Rechtstreue unterliegen.


Das ist wohl Irrtum!

Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!

Aber die Kommunen werden über die Kommunalverbände voll unterstützt, denn es geht um die Aufbesserung der Finanzen, dazu ist jedes erdenkliche Mittel gut genug- denn Geld allein stinkt nicht egal wo und wie es hereinkommt.

Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!


und warum? es geht in der Hauptsache um die Einheimischen, diesen würden bei Verfolgung und Vollzug der BauNVO die Einnahmen aus der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste total wegbrechen!!!ja ganze Existenzen wären wohl gefährdet.

Genau so wurde auch von der Gemeinde argumentiert!
Trotzdem gibt es ja seit mittlerweile drei Jahren eine glasklare Rechtsprechung,
die weder Bauämter -Gemeinden-noch Vermieter in irgend einer Art tangiert.
Wasch mir den Pelz,aber mach mich nicht nass!

Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.

Hier komme ich mental nicht mit,welchen Vorteil hätte so eine Klage bezüglich der Zwst. für mich ?

Ob Du noch einen Vorteil hättest- das kommt es auf das Alter wohl an, aber die Rechtsprechung ändert sich im Laufe der Zeit, allerdings nur dann wenn die Klagen sich so häufen, dass man irgendwann bei der Rechtsprechung umschaltet. bestes Beispiel degr. Staffelung der Steuersätze - im Jahr 2004 hat ein Münchner sogar eine Normenkontrollklage erhoben und genau diese Ungerechtigkeit deutlich in der Begründung vorgetragen - vom VGH mit Urteil im Appril 2006 abgeschmettert Revision nicht zugelassen- jetzt nach 10 Jahren 2014 hat das BVfG. im Jan 2014 die Ungleichbehandlung von der Stadt Konstanz in einem Grundsatzurteil diese Satzungen rür rechtswidrig erklärt.Na und siehe da eine ganze Menge ruhende Verfahren können nun 10 Jahre rückwirkend wegen rechtswidriger Satzungen - aufgrund Ihrer Klagen zurückfordern.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die wenigsten Betroffenen auch bereit sind zu einer Klage und lieber den bequemeren Weg gehen und murrend einfach bezahlen.

Da werde ich nochmal mit einem Anwalt sprechen,ob so eine Klage für mich in Frage kommen würde.

Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!

Eigentlich war dieser Nebenwohnsitz nicht als Investition gedacht, sondern als Altersruhesitz.Vor 15 Jahren gab es auch noch nicht diese Schröpforgien!

Da bist nicht Alleine 100 000de haben so kalkuliert.

Das Dilemma liegt auch noch beim bundesweiten gesetzlich so gewollten vorsätzlichen Kommunalen Finanzausgleich, denn jede Kommune erhält nur im KFAG Zuwendungen für Bürger mit Erstwohnsitz, das sind in der Regel etwa 1000 € pro Jahr, damit ist es legitim mit der Zwst- Satzung diese Bürger mit der Zweitwohnung zur Ummeldung als Erstwohnsitz zu ködern. Verstöße gegen das Meldegesetz werden in der Regel nicht geahndet, insbesondere wenn ein Bürger nur wenige Tage oder Wochen diese Wohnung nutzt und sich mit Erstwohnsitz dort anemeldet - damdit umgeht er die Zwst.- für die Gemeinde meist noch rentabler als die Zwst. aber die andere Gemeinde - dort wo er sich ständig aufhält dieser entgehen diese Einnahmen. auch hier ist es zuviel Aufwand alles unter Kontrolle zu bringen.
Jede Kommune welche die Zwst einführt sei es nun Wiesbaden .- Offenburg - oders sonst wo -kann man lesen, dass die Erstwohnsitzfrage
viel entscheidender ist als die Zwst alleine.

Wenn ich solo wäre ,wäre das auch mein erster Wohnsitz.
Mit Kindern und Ehepartner ist die Sache aber nicht ganz so einfach.
Stichwort:Kranken bzw Familienversicherung,gemeinsame Steuerveranlagung,
und einiges anderes.

Jeder Käufer möchte die Immo legal als Ferienwohnung refinanzieren!
Ansonsten kann man nicht kostendeckend verkaufen.


Das ist jedem Bürgermeister und Gemeinde- oder Stadtrat reichlich bekannt, viele freuen sich kostengünstig so eine Immobilie zu erwerben.

Entweder weiter ärgern - Klagen - oder verkaufen - oder bezahlen - dazu gibts keine Alternative

Ärgern tut man sich so oder so ,das einzige was es umsonst gibt.
Eher klagen und nicht verkaufen,dafür aber die Gemeinde jede Woche mit einer neuen Eingabe beschäftigen.


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