Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung
Punkt 1 : Ich habe an der Ostseeküste seit 2001 einen angemeldeten
Nebenwohnsitz.Erstmals bekam ich 2015 einen Steuerbescheid zur Zahlung der
Zweitwohnungssteuer, rückwirkend bis 2011! Eine Satzung für die Erhebung zur
Zw-Steuer existiert seit 2002!
Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.
Punkt 2: Ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienvermietung
beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.
Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!
Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.
Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!
Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!
Das ist wohl ein sehr heisses Eisen, denn hier geht es um die bundesweite einheitlich gültige Rechtslage der Baunutzungsverordnung. Dazu bedarf es, eigentlich längst fällige grundsätzliche Änderung der Bauordnung. Ob es allerdings dazukommen kann - ist seit Jahren ein großes Dilemma, denn es müsste die Bauordnung bundesweit geändert werden und dazu gibt es viel zu viel Gegenwind. Nur wegen der paar Ferienorte - im Verhältnis zu viel größeren Problemen wenn díesen Forderungen wirklich entsprochen würde.
Dagegen zu prozessieren ist bei der bestehenden Rechtslage ziemlich erfolglos.
Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.
Punkt 3: In dem Fragebogen zur Zw-Steuer aus 2015 habe ich eine gesonderte Begründung zur Nichtveranlagung zwecks Zw-Steuer gelegt.
Sinnbildlich wie folgt:
Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.Nach vier Monaten kam jetzt kommentarlos der Steuerbescheid,
wo die Frist zum Widerspruch läuft.Was haltet Ihr von der erstmaligen Zahlung der Zw-Steuer erstmalig
nach 14 Jahren rückwirkend auf 4 Jahre?
Das ist so üblich und entspricht der Rechtssprechung in Deutschland.
dazu ist es erforderlich die Satzung hier zu veröffentlichen oder den erhebenden Ort bzw. Satzungsbeschhlüsse bekannt zu geben.
Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!
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- Zweitwohnungsteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung - Alfred, 22.11.2015
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- Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung - Kommunalfreund, 02.10.2022