Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3485 Tagen) @ René

Bestandsschutz heißt, dass etwas aus einer Zeit noch fortbestehen bleibt, zu der es eben kein Rechtsbruch war.

Den größten Beitrag dazu liefert auch die Rechtssprechung selbst, durch immer neu eröffnete Möglichkeiten oder Sinneswandel auf Grund steigender Klagen u Überlastung von Gerichten

Klar, eine B-Plan-Änderung ist nicht so ohne weiteres möglich. Aber sie ist möglich und obliegt in der Hoheit der Kommune.

Hier beginnt allerdings die Problematik insgesamt, ganz Deutschland ist dabei "Integration" als wichtigstes Element des Zusammenlebens in den Vordergrund zu stellen. In jenen Kommunen mit sehr vielen Zweitwohnungen sind sich in der Regel die Einheimischen untereinander oft wie Hunde auf Katzen euneins - Neid - Hass - Rechthaberei u.dgl.- wenn es allerdings gegen die "Eindringlinge" in die "Gemeinschaft" geht ist man sich besonders einig und hält man zusammen - baut eine Front auf - man erfindet allerlei unwahren Fakten - wie etwas die Argumente Nutzung der Infrastruktur - Ausverkauf der Heimat - Überteuerungen der Immobilien usw. - dass man aber diese Entwicklung über viele Jahre bewusst genussvoll gebilligt hat und dabei noch die ortsansässige Wirtschaft profitierte- das wird einfach unterschlagen. Obwohl der Kommune zustünde derartigen Entwicklungen schon bei Ausweisung von Baugebieten wirkungsvoll Einhalt zu gebieten.
Es wird weiterhin unterschlagen, dass diese Zweitwohnungsinhaber oder noch besser Besitzer sogar wertvolle Wirtschaftsförderung und auch als Arbeitgeber von großem Nutzen sind für diese Kommunen - das wird ignoriert - die Hetzkampagnen lassen derartige Anerkennungen nicht zu.

Änderungen der Baunutzungsordnung sind nicht undenkbar. Derzeit schlägt das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen neuen Typ ("Urbanes Gebiet") vor. Aber: Änderungen an der BauNVO haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf B-Pläne. Diese referenzieren jeweils auf die BauNVO, die zum Zeitpunkt

der Planaufstellung gültig war.


Nicht nur Datschen auch fast verfallene Fischerhütten die eigentlich gar nicht bewohnbar sind - plus Heuhütten, etwas größere Hundehütten welche ehemals Unterschlupf bieten für weidende Rindviechee mit ca.25 qm Grundfläche hoch oben in Weg- und steglosem bergigen Gelände ohne Wasser ohne Strom ohne Kanalanschluss im Hochwinter nur mit Skieren ereichbar, keine Zufahrt überhaupt - werden mit einer Zweitwohnungssteuer willkürliche Objekte. für eine Zweitwohnungssteuer

Nur mit entsprechenden Widersprüchen und Klagen gelingt es von Fall zu Fall die Steuerbescheide zu kippen.
Was macht diese Kommune? es gibt Widerspruch und danach
Man bestellt teure Gutachter und versucht indirekt das Vermögen- sprich den Grund und Boden zu bewerten und erhebt erneut eine Zweitwohnungssteuer - in der Hoffnung der Kläger gibt sich geschlagen und bezahlt -denn man will ja beim Besuch dieses Eigentums nicht in dieser Gemeind wie ein Terrorist oder Kapitalist angesehen werden!

Integration in der Folge nicht erkennbar - total Fehlgeschlagen


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