Zweitwohnungsteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Alfred @, Sonntag, 22.11.2015 (vor 3489 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Die illegalen Ferienwohnungen sind eine Frage der Bauordnung und nicht der Erhebung einer ZWSt bzw. der Satzung. Wenn der Steuertatbestand erfüllt ist, kann ZWSt erhoben werden. Deswegen sehe ich keine realistische Möglichkeit, die Satzung juristisch anzugreifen. Ob die Satzung aus anderen allgemein oder im Einzelfall angreifbar ist, lässt sich ohne Kenntnis der Satzung nicht sagen.


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