Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

René ⌂ @, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ Rebell

Da wäre ich wohl etwas skeptischer mit dem Bestandschutz- Rechtsbruch ist und bleibt Rechtsbruch, da ist es mit dem Bestandschutz nicht weit her.

Bestandsschutz heißt, dass etwas aus einer Zeit noch fortbestehen bleibt, zu der es eben kein Rechtsbruch war.

Die Sache mit der Änderung eines Bebauungsplanes wegen der Vermietung von Ferienwohnungen ist nicht so ohne weitere Folgeprobleme möglich - und die Bauordnung ist und bleibt eine gesetzliche Nutzungsordnung welche bundesweite Gültigkeit hat.

Klar, eine B-Plan-Änderung ist nicht so ohne weiteres möglich. Aber sie ist möglich und obliegt in der Hoheit der Kommune.

Es bestehen ja enorme Bestrebungen von politischen Mandatsrägern diesbezüglich die Bundesordnung zu ändern, dazu sind die Widerstände viel zu groß und eine Mehrheit zur Gesetzesänderung kommt nie in Frage, folglich bleibt es bei der gestzlichen Verordnung - und Flickschusterei in einzelnen Kommunen.

Änderungen der Baunutzungsordnung sind nicht undenkbar. Derzeit schlägt das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen neuen Typ ("Urbanes Gebiet") vor. Aber: Änderungen an der BauNVO haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf B-Pläne. Diese referenzieren jeweils auf die BauNVO, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung gültig war.


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