Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Alfred @, Sonntag, 29.11.2015 (vor 3996 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Mal angenommen ich nehme meinen ersten Wohnsitz in der Gemeinde die jetzt die Zweitwost. haben möchte,und melde in der jetzigen Wohnung (1 Wohnsitz)wo auch mein Arbeitsplatz ist,meinen Zweitwohnsitz.(Auch diese Stadt erhebt Zweitwost)

Das wird kein Meldeamt mitmachen dürfen, denn in diesem Fall ist die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung. Dort wäre auch Dein vorwiegender Aufenthalt.

Würde hier das Diskriminierungsverbot für Eheleute bzgl der Zweitwost. greifen?

Nein.

Ich komme auf diese Frage, weil ich an anderer Stelle folgendes gelesen habe: "Führen Sie eine intakte Ehe,leben aber dennoch in getrennten Wohnungen-aus welchen Gründen auch immer-,dann erfüllen Sie trotz räumlicher Trennung die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung"

Das gilt für die Einkommensteuer, nicht für die ZWSt. Im Melderecht führt das dazu, dass die Ehepartner jeweils mit alleiniger Wohnung oder - über Kreuz - mit Haupt- und Nebenwohnung zu registrieren sind


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