Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Mittwoch, 25.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ René

Was die Debatte zur Baunutzungsverordnung angeht: Es ist ein Werkzeug, mit dem die Kommunen steuern können. Letztendlich obliegt es der politischen Vertretung in der Kommune, den entsprechenden Bebauungsplan abzuändern, falls der Bedarf für die Ausweisung zum Wohngebiet nicht mehr gesehen wird. Wenn da schon vor Aufstellung Ferienwohnungen existierten, haben diese Bestandsschutz.

Da wäre ich wohl etwas skeptischer mit dem Bestandschutz- Rechtsbruch ist und bleibt Rechtsbruch, da ist es mit dem Bestandschutz nicht weit her.

Da seit 14 Jahren für die Zweitwohnung keine Zwst. erhoben worden ist könnte man doch auch auf Bestandschutz pochen - doch es ist nicht soooo.

Die Sache mit der Änderung eines Bebauungsplanes wegen der Vermietung von Ferienwohnungen ist nicht so ohne weitere Folgeprobleme möglich - und die Bauordnung ist und bleibt eine gesetzliche Nutzungsordnung welche bundesweite Gültigkeit hat.

Die Zwst ist dagegen Ländersache und miit der Kommunalen Selbstverwaltung im Einklang - abe Bundesrecht kann eine Kommune nicht außer Kraft setzen.

Es bestehen ja enorme Bestrebungen von politischen Mandatsrägern diesbezüglich die Bundesordnung zu ändern, dazu sind die Widerstände viel zu groß und eine Mehrheit zur Gesetzesänderung kommt nie in Frage, folglich bleibt es bei der gestzlichen Verordnung - und Flickschusterei in einzelnen Kommunen.
Lasst uns gespannt sein auf die künftige Entwicklung - denn es gibt eine ganz große Anzahl von Einheimischen, welche so einer Änderung keinesfalls zustimmen - folglich Duldung solange keine Hinweise oder Klagen zu entscheiden sind!!


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