Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Kommunalfreund @, Sonntag, 02.10.2022 (vor 983 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.

Nach nun 7 Jahre vergangen sind rührt sich wohl etwas - denn sogar in Bayern, wo eben ganz andere Gesetze angewandt werden ist man am Tegernsee nun erwacht und verfolgt - so in vielen Presseberichten die Illegale Vermietung an wechselnde Gäste in Wohngeieten, das sind als
die meisten Vermietungen ohne genehmigte Nutzungsänderung!!


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