Widerspruch gegen ZWS einlegen

Sonja @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 5883 Tagen)

Hallo,

und schon wieder wende ich mich hilfesuchend an dieses Forum :).

Wie schon mal erwähnt, darf ich 47 € an die Stadt Kempten bezahlen.
Da ich denen aber möglichst viel arbeit machen will, da ich es nicht besonders klug finde einem Studenten, der so schon Zuschüsse braucht um über die Runden zu kommen, nochmals eine finanzielle Last aufzuerlegen.

Nun meine Frage, muss ich in das Widerspruchs-Schreiben Gründe angeben, wieso ich nicht bereit bin die Steuer zu bezahlen.

Wie zum Beispiel:
Die Wohnung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit;
Mein Erstwohnsitz ist mein Kinderzimmer im Elternhaus;
Das es bei Studenten gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt.

Oder reicht der schlichte Satz: "Ich lege Widerspruch ein."

Vielen Dank für deine Hilfe.

Liebe Grüße,

Sonja


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