Widerspruch gegen ZWS einlegen

Sonja @, Donnerstag, 13.03.2008 (vor 6100 Tagen) @ Sonja

» Hallo Christian,
»
nach langem Warten hab ich doch noch Antwort von Kempten bekommen. Wie folgt:

"Widerspruch nicht abhelfen können und daher dieRegierung vonSchwaben um kostenpflichtige Zurückweisung bitten.
Antrag auf Aussetzung der vollziehung nach § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung nicht entsprechen, da keine ernstlichen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angegriffenen Steuerbescheids bestehen oder die Vollziehung für Sie als Steuerpflichtigen eine unbillige Härte zur Folge hat.
Antrag auf ruhen des Verfahrens nicht entsprecdhenkönnen, da § 363 Abgabenordnung nach Art. 13 Kokmmunalabgabengesetz nicht für kommunale Steuerbescheide gilt."

Langer Text, kurzer Sinn, ich soll noch innerhalb der Frist meine Steuerschuld begleichen.

Trotzdem Danke für deine Bemühungen :).

Noch eine schöne Woche

Liebe Grüße

Sonja


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