Widerspruch gegen ZWS einlegen

Tommi @, Montag, 17.03.2008 (vor 6730 Tagen) @ Christian

» Es bleibt immer wieder die Frage, ist das Dummheit oder Bosheit, oder
» beides zusammen>

Es ist geldgierige & intelligente & absichtlich familien- und damit verfassungsfeindliche Bosheit, Bosheit in mehrfacher Potenz.

Dummheit kann allenfalls bei einem Teil des als Beschlussmasse in die Parlamente gehievten "Stimmvieh's" vorliegen.

Weder mit der federführenden Bosheit, noch mit dem meist "lieb" schauspielerndem dummen Konformismus haben Diskussionen irgendwelchen Zweck.

Auch bei den immer mehr sowohl mit dem Regierungsapparat als auch mit den Unternehmen verflochtenen Medien liegt kaum echtes Erörterungs- oder gar Beiss-Interesse vor.

Es geht ausschliesslich um die Frage, ob dieser Rechtsbruch letztlich dem BVerfG ein Urteil zur eigenen Selbstdarstellung wert wäre.

Davon bin ich bei der ZwWSt für Studenten mit Erstwohnsitz bei den Eltern allerdings überzeugt.


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