Widerspruch gegen ZWS einlegen

Christian @, Donnerstag, 13.03.2008 (vor 6099 Tagen) @ Sonja

Hallo Sonja,
so lange war die Wartezeit gar nicht.
Wenn in Kempten keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Steuerbescheids bestehen, könnte das u.a. daran liegen, dass man dort bedenkenlos dem Bürger in die Tasche fasst.
Man fragt sich natürlich, warum Kommunen aus NRW und M-V diesbezüglich beim BVerwG Revision beantragt haben, weil andere Gerichte anders (=richtig) entschieden haben.
Besonders sorgfältig erscheint der Widerspruchsbescheid nicht - Standfloskeln eben, hingeschrieben ohne nachzudenken. So ganz klar ist mir auch nicht, wo aus Art 13 KAG abzuleiten ist, dass § 363 AO keine Anwendung findet. Habe mich aber nicht ernsthaft damit beschäftigt, denn es kann natürlich sein, dass es sich hier wieder um eine Linksauslegung der BY Justiz handelt.
Aber ernsthaft: War zu erwarten. Um den Steuerbescheid offen zu halten, bleibt nur noch die Klage, in der Hoffnung, dass das BVerwG bald entscheidet. Bleibt nur die Frage, ob man bei der Summe vor Gericht zieht (geht eigentlich nur aus Prinzip). Ansonsten:
Außer Spesen nichts gewesen, und die Rechnung der Stadt Kempten ist einmal mehr aufgegangen.
Gruß
Christian


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