Widerspruch gegen ZWS einlegen

manuel @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6093 Tagen) @ Christian

Hi!

Also ich hab da auch noch ne Frage zum Widerspruch-bei mir ist es so dass ich für die zeit meines PRaxissemesters im Wohnheim eines Krankenhauses in Minden gewohnt hab und nun auch diese Steuer zahlen soll. Hab dann erstmal versucht Widerspruch einzulegen und hab das als Antwort bekommen:

laut Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Bescheides ist das bisher einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren gesetzlich abgeschafft worden. Als Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid steht Ihnen nunmehr lediglich die Möglichkeit einer Klage offen.

Unabhängig vom o.g. Vorgehen gebe ich Ihnen folgende Infos: Studenten und Bafög-Empfänger sind laut Satzung nicht von der Zweitwohnungssteuer befreit. Es ist unerheblich, ob das Wohnheim regelmäßig oder gelegentlich zur Übernachtung genutzt wurde. Laut ... haben Sie im Wohnheim vom 19.09.-31.12.05 gewohnt. Somit wurden Sie satzungsgemäss für den Zeitraum 01.10.-31.12.05 zur Zweitwohnungssteuer herangezogen. Der Bescheid vom 17.03.08 behält Gültigkeit mit den entsprechenden Fristen zur Klageerhebung.


Also kann man nun nichtmal mehr einen Widerspruch einlegen>>> Ist das überhaupt rechtmäßig sowas>
Danke für die Hilfe!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion