Widerspruch gegen ZWS einlegen

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6093 Tagen) @ manuel

Manno,

der BFH entscheidet doch gar nicht darüber.

Es ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!
und das soll uns im 2. Quartal 2008 mit seiner unendlichen Weisheit beglücken.


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