Widerspruch gegen ZWS einlegen

manuel @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6093 Tagen) @ Christian

Danke für deine Antwort!

Also gemeldet war ich für den Zeitraum gar nicht in Minden-frage mich auch woher die überhaupt die Info haben dass ich die Zeit über im Wohnheim gewohnt hab...
bei mir handelt es sich zwar nur um einen Betrag von 16 euro aber mir geht es da vielmehr um das Prinzip!

Hab da jetzt mal mit einen paar zusammengefügten Textbausteinen aus diesem Forum geantwortet:

Angesichts der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen gegen die ZwWSt f. Studenten und der laufenden Verfahren vor höchsten Gerichten bestehen eindeutig Zweifel an der Rechtmässigkeit der Steuer. Es besteht somit ein Anspruch auf Ruhenlassen des Einspruchs und Aussetzung der Vollziehung zumind. bis zur BFH-Eintscheidung in diesem Punkt.

Außerdem verfüge ich momentan über kein Einkommen. Daher betrachte ich Ihren Festsetzungsbescheid als gegenstandslos.

Bin mal gespannt was die antworten...


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