Widerspruch gegen ZWS einlegen

Tommi @, Freitag, 14.03.2008 (vor 6352 Tagen) @ Sonja

Wieso zahlen>

Es laufen Verfahren vor dem BVerwG, vor dem BFH.

Ich zahle in Berlin nicht.
Das FA hat die Vollziehung ausgesetzt und lässt den Einspruch ruhen.

Eine "kostenpflichtige Zurückweisung" ist die typische leere Drohung.

Angesichts der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen gegen die ZwWSt f. Studenten und der laufenden Verfahren vor höchsten Gerichten bestehen eindeutig "Zweifel" an der Rechtmässigkeit der Steuer.

Es besteht somit ein Anspruch auf Ruhenlassen des Einspruchs und Aussetzung der Vollziehung zumind. bis zur BFH-Eintscheidung in diesem Punkt.


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