Widerspruch gegen ZWS einlegen

Christian @, Samstag, 15.03.2008 (vor 6098 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi
» Ich zahle in Berlin nicht. Das FA hat die Vollziehung ausgesetzt und lässt den Einspruch ruhen.
In Bayern gehen die Uhren bekanntlich anders.:-)

» Eine "kostenpflichtige Zurückweisung" ist die typische leere Drohung.
Das ist keine leere Drohung. Es gibt sogar Städte, die sogar dann eine Bearbeitungsgebühr verlangen, wenn sie dem Widerspruch stattgeben.:-(

Wenn man sich dagegen wehren will, hilft nur der Weg zu Gericht (in Bayern u.U. auch ein Amigo).:-P

Gruß

Christian


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