Widerspruch gegen ZWS einlegen

Christian @, Montag, 17.03.2008 (vor 6095 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi,

mit den Diskussionen gebe ich Dir ja Recht. Man kann mit den Leuten über alles reden – bis zu einem gewissen Punkt. Wenn es konkret wird, ist Schluss. Beispiel:
Frage an einen (ziemlich hochrangigen) Parlamentarier:
„Glauben Sie wirklich, dass Studenten mit BaFöG wirtschaftlich leistungsfähig sind und deswegen zur ZwSt herangezogen werden dürfen> Das ist doch blanker Unsinn.“
Antwort seines Büros u.a.:
„Das hat das BVerfG so entschieden!“
Noch Fragen>

Ich hoffe inständig, dass das BVerwG die Revisionsanträge der Städte Rostock und Wuppertal zurückweist, und das BVerfG eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde nicht annimmt.

Gruß

Christian


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