Widerspruch gegen ZWS einlegen

Christian @, Sonntag, 16.03.2008 (vor 6350 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi,
Sonja hat erkennbar die Absicht, den Rechtsweg nicht weiter zu gehen. Damit ist die kostenpflichtige Zurückweisung eben keine leere Drohung.:-(
Ansonsten stimme ich Dir zu, was das hart bleiben angeht. Das ist aber eine Prinzipienfrage, die jeder für sich beantworten muss. Die Kommunen (oder Stadtstaaten) tricksen und lügen bei der Zweitwohnungsteuer, was das Zeug hält und beweisen einmal mehr, dass sie in ihrer regionalen Beschränktheit nicht über den Tellerrand gucken können (selbst nicht bei sehr, sehr flachen Tellern).
Es bleibt immer wieder die Frage, ist das Dummheit oder Bosheit, oder beides zusammen> Diejenigen, die zumindest den Kommunen – nicht den Stadtstaaten – in der Zweitwohnungsteuerangelegenheit auf die Finger klopfen könnten (das sind die Landtage) versagen (auch>)in dieser Frage völlig.
Gruß
Christian


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