Widerspruch gegen ZWS einlegen

Christian @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6347 Tagen) @ manuel

Hallo Manuel,

die Antwort der Stadt Minden bezüglich des abgeschafften Widerspruchverfahrens ist korrekt und beruht auf einem Landesgesetz. Der Landtag von NRW hat in seiner unergründlichen Weisheit beschlossen, das Widerspruchsverfahren abzuschaffen. Man kann/darf/muss sofort vor dem Verwaltungsgericht klagen – das spart letztlich eine (nutlose und damit überflüssige) Instanz. Kann man aber auch anders sehen. Statt „Bürokratieabbau“ eine gute Portion Böswilligkeit, um den Staatsbürger in die Schranken zu weisen. Die Hemmschwelle, vor Gericht zu ziehen ist zweifellos hoch.

Minden hat eine typische Nebenwohnungsteuer. Mit der Zweitwohnungsteuer (zulässig gem. BVerfG) hat das nichts zu tun. Wer in Minden mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist steuerpflichtig. Das führt – wie bereits festgestellt – zur Verfassungswidrigkeit der Satzung.

Also: Klagen oder schweigend zahlen.

Noch Fragen

Gruß

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion