ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Montag, 03.03.2008 (vor 5891 Tagen)

Hallo Leidensgenossen,

kann mir jemand Tipps oder Hinweise geben, ob es erfolgsversprechend ist beim VG zu klagen, wenn man mit der Schätzung der Nebenkosten nicht einverstanden ist>

Zum Hintergrund: Im Jahre 2005 hatte ich für 10 Monate ein Zimmer in einem (privaten) Studentenwohnheim in Köln gemietet. Das Zimmer war 10 qm groß, teilmöbliert, Inklusivemiete 210 Euro, Küchen/Badmitbenutzung mit anderen Mitbewohnern, gemeldet als Nebenwohnung.
(Inklusivemiete = Endmiete inkl. Hausmeister, Gärtner, eigener Strom, Putzfrau für Gemeinschaftsräume. usw.)

Von der Stadt Köln erhielt dann ich vor langer Zeit einen Fragebogen bzg. Größe, Miete usw., den ich wahrheitsgemäß ausfüllte. Mein Vermieter weigerte sich die Nettokaltmiete anzugeben, mit der Begründung, dass dies bei mehr als 100 Zimmern zu viel Arbeit wäre. Darüber habe ich auch ein Schreiben von ihm erhalten, welche ich der Stadt Köln zusandte mit dem Hinweis, dass ich nun keine Lust und Zeit mehr habe mich mit meinem Vermieter rumzuärgern und sie sollten sich doch bitte selber mit ihm in Verbindung setzen.

Dann habe ich jahrelang nichts mehr gehört bis jetzt vor einer Woche der Steuerbescheid kam:

21 Euro pro qm2
- 2 Euro Nebenkosten pro qm2
=19 Euro Nettokaltmiete pro qm

daraus ergibst sich dann für 10 Monate

190 Euro -10%(wegen Möblierung)
= 170 Euro ZWS

Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten hat nichts gebracht. Das 20 Euro Nebenkosten wohl ein Witz seien haben sie zwar eingesehen, ändert aber nichts daran, dass sie für die Nebenkosten pauschal 1,5 Euro /qm2 schätzen. In meinem besonderen Fall hätten sie 2 Euro angesetzt, mehr ginge nicht. Ich sollte entweder klagen oder bezahlen.

Der "normale" qm2-Preis für Wohnungen dürfte in dieser Gegend bei höchstens 8 bis 10 Euro und die NK dürften in meinem Fall wohl wirklich eher bei 10 Euro als bei 2 Euro liegen.

Was meint ihr, macht es Sinn dagegen zu klagen oder hat man gar keine Chance, da das Amt die NK schätzen kann wie sie will>

(Widerspruchsverfahren ist nicht möglich, da seit 1.1 in NRW abgeschafft.)

Vielen Dank!

Peter


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