ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Mittwoch, 05.03.2008 (vor 6309 Tagen) @ chris767

Hallo Chris,

» 3. Dieser Widerspruch wurde noch nicht beschieden.
» "nicht beschieden"> Versteh ich nicht.
Das heißt, Du hast noch keinen Bescheid bekommen, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. Insofern schwer verständlich, weil es sich um einen Musterwiderspruch handelt, der einfach abzubügeln ist.

Eine Zwangseintreibung ist auch deswegen unschön, weil sie im Regefall mit Gebühren verbunden ist. Die treiben die Kosten ganz schön hoch. Auf den Anwalt willst Du ja scheint’s verzichten. Aber auf dem Bescheid zur Zwangseintreibung muss doch ein „Rechtsbehelf“, eine „Rechtsmittelbelehrung“ oder was Ähnliches stehen. Daraus ergibt sich, wie Du verfahren musst, um das Ding loszuwerden.

Bis dann....
Christian


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