ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Samstag, 08.03.2008 (vor 6304 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
kleine Korrektur meinerseits:
Klage gegen den "Steuerbescheid" ist richtig - einen "Widerspruchsbescheid" gibt es mangels Widerspruch seit 1.1.08 nicht (NRW!).
Das andere mag ja stimmen, aber wie will ein VG - insbesondere das VG Köln -, denn jemals feststellen, dass eine Satzung unwirksam ist, wenn ihm das niemand sagt> Wahrscheinlich eine Formulierungsfrage.
Gruß
Christian


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