ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Freitag, 07.03.2008 (vor 6305 Tagen) @ Christian

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Neben der abartigen Berechnung der Nebenkosten - Karneval ist doch vorbei - dürfte von noch größerer Bedeutung sein, dass Du Deine melderechtliche Hauptwohnung als Erstwohnung innehattest oder z.B. im Haushalt Deiner Eltern gelebt hast. War das so, muss das unbedingt mit rein in die Klage (siehe bei Yvonne). Sollte das so der Fall sein, hast Du keine Zweitwohnung (nach den Vorgaben des BVerfG) und die Frage der Nebenkosten erledigt sich damit von selbst.
Noch Fragen>

Herzlichen Dank für die Antworten, eine Klage gegen die NK werde ich mit Sicherheit einreichen. Meine melderechtliche Hauptwohnung war das berüchtigte Kinderzimmer im Elternhaus. Leider bin ich kein Jurist und deshalb stellt sich mir die Frage, wie ich die beiden Punkte zu einer vernünftigen Klage verknüpfen kann. Wäre folgendes Vorgehen sinnvoll und kann ich das überhaupt in *eine* Klage packen>

1. Klage gegen die ZWS im Ganzen, da meine Erstwohnung nur ein Kinderzimmer im Haushalt meiner Eltern war...
2. Falls das nicht durchgeht, die Überprüfung der NK erzwingen.

Ehrlich gesagt stellt sich mir auch die Frage, ob eine Klage gegen die ZWS im Ganzen erfolgversprechend ist und sich der Aufwand lohnt. Bei den NK rechne ich mir gute Chancen vor Gericht (und bei der Bewilligung von PKH) aus.

Eine Klage gegen die ZWS im Ganzen ist zumindest für mich als juristischen Laien ohne Anwalt schon deutlich schwieriger.


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