ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Dienstag, 18.03.2008 (vor 6294 Tagen) @ Yvonne Winkler

Herzlichen Dank für die vielen Tipps. Die Klage ist eingereicht.

Peter
PS: Ein Hinweis noch: Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs muss erst bei der Behörde gestellt werden, und wenn diese ablehnt, kann man es beim Gereicht versuchen.


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