ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6309 Tagen) @ chris767

Hallo,
was zu tun ist, richtet sich nach dem Datum des Steuerbescheides bzw. wann Dir dieser zugestellt wurde. Denn der Bescheid „in dem die Stadt Köln schreibt einen Beamten am 11.3.08 vorbei zu schicken der auch wenn nötig gewaltsam die Tür öffnen würde“ ist wohl kaum der Steuerbescheid. Das Ganze klingt für mich etwas seltsam, denn so einfach kann auch die Stadt Köln keinen Beamten vorbeischicken, der gewaltsam Türen öffnen darf.
Also:
- Datum des Steuerbescheids
- Um was für einen Bescheid handelt es sich „der Dir gerade vorliegt“> Was steht da in der Rechtsbehelfsbelehrung>

Gruß
Christian

Danke für den Link, obwohl ich mich immer ärgere, wenn ich Unsinn lesen muss. Zum Bund der Steuerzahler und seinen Auftritten in Sachen ZWSt sage ich überhaupt nichts (mehr). Will mir schließlich wegen dieses Vereins, der besser bei seinem Metier - der Behandlung von Steuereinkünften bleibt - keine Beleidigungsklage einfangen. Wer den Stuss selbst lesen will, kann es aber gerne tun.


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