ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 11.03.2008 (vor 6302 Tagen) @ Bongokarl

Antrag auf Ruhen des Verfahrens kann mit in die Klage. Da die zweifach einzureichen ist (der Gegner will ja auch eine Abschrift) bekommt der/die das automatisch mit.
Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wird in Köln idR abgelehnt und hat regelmäßig vor Gericht keinen Erfolg, d.h. die Steuer muss entrichtet werden und wird im Falle des Obsiegens erstattet.
Zwangseintreibung kann deshalb gut sein. Zumindest würde ich mich nicht drauf verlassen, dass das klappt mit dem Aussetzungsantrag.

Gruß Yvonne


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