ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6360 Tagen) @ Yvonne Winkler

Vielen Dank, d.h. ich kann mich bei einer möglichen Klage also auch darauf berufen, dass ich bei meinem Eltern nur ein Kinderzimmer hatte, auch wenn ich bei der Datenerhebung dies nicht angegeben habe>

Gut, ich werde mich kundig machen. Allerdings bezog sich meine Frage mehr darauf, ob es erfolgsversprechend ist, gegen die angesetzte Höhe der NK zu klagen.

Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt>

Alles Gute u. vielen Dank

Peter


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