ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Dienstag, 18.03.2008 (vor 6297 Tagen) @ Bongokarl

Hallo Peter,
zu Deinem Hinweis:
» Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs muss erst bei der Behörde gestellt werden, und wenn diese ablehnt, kann man es beim Gericht versuchen.

Tolle Idee der Bürokratie/Justiz. Dann muss man zumindest in NRW (wo Widerspruch nicht mehr möglich ist) gleich 2x klagen. Vieleicht sollte man die Aussetzung des Vollzugs "hilfsweise" gleich beim Einreichen der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer (vulgo: Nebewohnungsteuer)beantragen. Dann kann man es evtl. bei der Klage mitverbraten.
Gruß
Christian


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