ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

chris767 @, Mittwoch, 05.03.2008 (vor 6307 Tagen) @ Christian

Das mit dem Link bzw. dem Text dazu hab ich mir fast schon so gedacht. Die dpa hat da wohl bißchen wahlos recherchiert.

Zu meiner Sache nochmal :-)
Mir liegt ein Schrieb vor mit der Überschrift:

Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen!

Ich habe davor lediglich den "normalen" Bescheid erhalten die Steuer zu zahlen worauf ich hin meinen Widerspruch eingelegt habe. ABER!!!.....

Als ich heute meine nette Sachbearbeiterinn anrief um mich nochmal genauer zu informieren kam folgendes:

"Ok, sagen sie mir ihr Zeichen!"

Ich: "1.2.34..3.usw"

Sie "Ach ja alles klar, hab den Widerspruch hier doch vorliegen und sie können das Schreiben vergessen. Es wird niemand vorbei kommen und sie müssen auch nicht zahlen!"

!>>!>!>

Aha.

Vorsichtshalber werde ich aber trotzdem an dem Tag hier sein.
Habe das dumme Gefühl das die einfach auf die Unwissenheit der Zahler vertrauen. Von wegen erst mal schön dick drohen, wenn Kohle kommt ist es gut und wenn geklagt bzw. Widerspruch erhoben wird, mal schauen ob doch nicht zurückgezogen werden kann.
In meinem Fall wars dann jetzt ja so.
Mein Gott was für Kasperltheater bei denen.

Meld mich wenn neue Infos vorliegen.

Gruß
Chris


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