ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Freitag, 07.03.2008 (vor 6306 Tagen) @ Bongokarl

Hallo Chris
für den juristischen Laien mag eine Klage gegen die ZWSt-Satzung schwierig sein, mit manchen Anwälten ist sie völlig unmöglich (bzw. war es zumindest bis vor kurzer Zeit).

Was Deine Klage angeht:
1. Hauptsache: Klage gegen die Satzung wegen Fingieren des Innehabens einer Erstwohnung durch die melderechtliche Hauptwohnung (= rechtswidrig).
2. Ersatzweise: Antrag Reduzierung der Steuer wegen überhöhter Jahresrohmiete
3. Antrag auf Ruhen des Verfahrens (einschl. des Vollzugs des Steuerbescheids) bis zur Entscheidung BVerwG über die Rechtswidrigkeit der Besteuerung von Nebenwohnungen, wenn eine Erstwohnung nicht innegehabt wird.
Das sollte genügen, um alles erst Mal auf Eis zu legen. Meines Wissens fallen „beim Ruhen des Verfahrens“ auch keine Gerichtskosten an.
Sollte das VG Köln wider Erwarten auf einer Verhandlung bestehen, belaufen sich die Gerichtskosten auf höchstens 80,-- EURO. Dann solltest Du auf einer mündlichen Verhandlung bestehen und dazu ggf. eine „Beistand“ heranziehen, der sich mit der Materie gut auskennt (muss kein Jurist sein). Da könnte ich Dir bei Bedarf vermutlich helfen - kenne im linksrheinischen Separatuniversum einen alten Dackel, der so was gerne macht.

Gruß
Christian


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