Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5220 Tagen) @ Alfred

» Weder im Melderecht noch bei der Zweitwohnungsteuer gibt es Straftaten – nur
» Ordnungswidrigkeiten. Und die werden mit Bußgeld geahndet.

Sorry, Deine gutgemeinten Ratschläge und Dein Engagement in allen Ehren, aber vielleicht hat es auch einen Grund, warum Rechtsberatung Berufsträgern vorbehalten ist...

Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) gilt natürlich auch im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungssteuerrecht. Dies gilt auch für eine ganze Reihe weiterer Straftatbestände.

Von unrichtigen Angaben gegenüber den Behörden ist daher vehement abzuraten.


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