Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5473 Tagen) @ Alfred

» „Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht
» mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren
» relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat.
» Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit
» Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.“

» Hier geht es um die Anmeldung einer Nebenwohnung und nicht um Ermittlungen
» einer Behörde, die einen (begründeten>) Anfangsverdacht hat. Und selbst
» dann interessiert die Nettokaltmiete das Einwohnermeldeamt nicht die Bohne.
» Der Mietvertrag ist zudem allenfalls ein (nicht einmal nötiges, wenn auch
» gewichtiges) Indiz für die Nutzung eines umschlossenen Raumes zum Wohnen
» oder Schlafen. Außerdem: Hier muss es ja wohl Strafverfahren heißen.

Laß mal gut sein. Wird wirklich nicht besser. Wo eine rechtswidrige Tat vorliegt, wird es immer auch einen begründeten Anfangsverdacht geben und Bußgeldverfahren ist auch der richtige Begriff.

Ich bin davon ausgegangen, dass es Dir in diesem Forum darum geht wertvolle Hilfestellungen zu erteilen. Deine in diesem Thread geposteten Ansichten sind aber größtenteils falsch und irreführend. Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, Dir das zu erklären, aber Du musst immer recht behalten und legst immer neuen Quatsch nach. Ich gebe zu, dass meine anfänglichen Äußerungen sehr knapp waren und ich dachte sie wären allgemein verständlich. Mein Irrtum.

Das Du Deine Postings nicht als Antwort auf die vorangegangenen bezogen wissen willst, habe ich jetzt auch verstanden.

Für mich ist die Diskussion damit sinnlos und beendet.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion